Beispiele
Guter Rat muss nicht teuer sein
Notarielle Urkunden
haben häufig handfeste Kostenvorteile: So ersetzt das vom Notar
beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen
Erbschein. Der Erbschein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so
viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch
den Notar. Dabei erteilen wir Notare nicht nur professionellen Rat
hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und
Teilungsanordnungen, sondern errichten darüber eine öffentliche
Urkunde mit besonderer Beweiskraft. So wird sichergestellt, dass
die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall
aufgefunden wird.
Gebühren
für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung
gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung durch den Notar kommt.
Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so
fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.
Die Seiten der Bundesnotarkammer
zeigen Ihnen konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten. Bitte
beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können.
Die dort aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen nur typische,
wenn auch sorgfältig zusammengestellte Fallkonstellationen. Aus
versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können also
gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundesnotarkammer keine
Ansprüche hergeleitet werden.
www.bnotk.de
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