Ein Unternehmer

muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern
auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung
schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der
Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der
Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner
Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang
auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

Optimale Rechtsform

Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der
Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In
rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des
Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts
ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform
ist auch die Haftungsfrage.

Firma

Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von
Zweifelsfragen ist der Notar behilflich. Die “Firma” ist der Name,
mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im
Geschäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie
zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von
anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auch
ein unterscheidungskräftiger Phantasiename, der nicht dem
Unternehmensgegenstand entnommen ist sein (z.B. “Paradiso GmbH”
für Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des
Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen.

Eintragungen im Handelsregister


Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame
Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das
Handelsregister eingetragen werden.

Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von
    Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von
    Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei
    Kapitalgesellschaften.

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim
Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar
formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige
Eintragung im Handelsregister. Der Notar berät auch umfassend über
die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige
Zweifelsfragen mit dem Registergericht. Die Notarkosten für die
Anmeldung halten sich dabei in bescheidenen Grenzen.

Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden
Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform,
Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen
und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für
solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf
von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch
die Betriebsaufspaltung.

In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche
Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung
durch den Notar vorgesehen hat.

Unternehmensnachfolge

Wird die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu
finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise
führen. Dabei geht es auch um zahlreiche Arbeitsplätze. Vorrangige
Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und
die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner
Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger
für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und
möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den
Betrieb einzubinden.

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante
Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des
plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann
das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines
jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.

Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine
sachverständige Beratung selbst etwa mit einem eigenhändigen
Testament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist insbesondere eine
Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen
notwendig. Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen
testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine
wesentliche Aufgabe des Notars.