Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder notarielle
Vermittlung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Die
Einschaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu
vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder
aus der Welt zu schaffen.
Wir Notare sind als Träger eines
öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden
Rechtspflege tätig. Durch unsere betreuende und beratende Funktion
helfen wir in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu
vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer
einvernehmlichen Lösung beizulegen. Aber auch dort, wo keine
Einigung möglich ist, können wir Notare aufgrund unserer
unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie unserer Fachkunde
als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die
Einschaltung eines Notars werden so langwierige und
kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden.
Bei Vertragsschlüssen
kommen Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines
Vertrages oft gar nicht erst auf, weil Notare als professionelle
Berater von vornherein beteiligt sind – bei der Beratung, der
Erstellung von Entwürfen, dem eigentlichen Vertragsschluss
(Beurkundung) und der Abwicklung (Vollzug). In all diesen Phasen
sind wir Notare, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen
beider Parteien verpflichtet.
Aufgrund unserer gesetzlichen Stellung als unabhängige und
unparteiische Betreuer der Beteiligten achten wir auf einen
gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien. Die
gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie
die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz
tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und
im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die
notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte
formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis
des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den
Gang zum Gericht.
Vier Vorteile der notariellen Schlichtung stechen besonders
hervor:
-
Schlichtung ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Die
Beteiligten selbst bestimmen das Ergebnis. Es gibt keine
Gewinner oder Verlierer.
-
Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die
Verjährung – das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen.
-
Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar
vollstreckt werden – wie aus einem Gerichtsurteil.
-
Einigungen vor einer unabhängigen Stelle wie dem Notar sind
in der Regel schneller, unbürokratischer und billiger als
ein Gerichtsurteil.
-
Durch Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei
bestimmten Streitigkeiten einen Einigungsversuch bei einem
Notar oder einer anderen Gütestelle versucht haben muss,
bevor man Klage beim Amtsgericht erheben kann. Von dieser
Möglichkeit haben als erste Bayern und Nordrhein-Westfalen
Gebrauch gemacht.
-
Schlichtung ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Die
Beteiligten selbst bestimmen das Ergebnis. Es gibt keine
Gewinner oder Verlierer. -
Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die
Verjährung – das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen. -
Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar
vollstreckt werden – wie aus einem Gerichtsurteil. -
Einigungen vor einer unabhängigen Stelle wie dem Notar sind
in der Regel schneller, unbürokratischer und billiger als
ein Gerichtsurteil. -
Durch Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei
bestimmten Streitigkeiten einen Einigungsversuch bei einem
Notar oder einer anderen Gütestelle versucht haben muss,
bevor man Klage beim Amtsgericht erheben kann. Von dieser
Möglichkeit haben als erste Bayern und Nordrhein-Westfalen
Gebrauch gemacht.
Aber auch in allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein
Schlichtungsverfahren, eine sog. Mediation, durchgeführt werden.
Der Notar hilft unparteiisch, eine für beide Seiten tragfähige
Lösung zu finden. Sofern die Beteiligten dies wünschen, formuliert
er die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und kümmert sich um
deren praktischen Vollzug. So ist der Erfolg der Schlichtung auch
in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gesichert.
Um dem schlichtenden Notar sowie den Schlichtungsparteien einen
Leitfaden für den förmlichen Ablauf eines Schlichtungsverfahrens
an die Hand zu geben, hat die Bundesnotarkammer eine Güteordnung
beschlossen. Diese Güteordnung kann hier abgerufen werden.