Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall
können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen
persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können
auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge
(rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf
die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte
kann in solchen Situationen nicht automatisch für
die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher
ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem
vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das
eigene weitere Befinden entscheiden.

Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge
auf den konkreten Einzelfall abgestimmte

Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr
geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren
Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.

Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur
Verfügung:
  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Die Vorsorgeurkunden werden im
Zentralen Vorsorgeregister

bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert,
damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das
Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im
Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr
als 1,1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits
registriert.